Das BGH hat ein Grundsatzurteil gefällt: Wer einen drahtlosen Internet-Anschluss über WLAN nutzt, muss ihn mit einem eigenen Schlüssel sichern. Zu groß ist die Gefahr, dass Dritte Ihren Internetanschluss für illegale Downloads oder andere unerwünschte Handlungen nutzen. Das muss aber selbst für öffentliche Hotspots kein unwirtschaftlicher Mehraufwand sein. Ob Ihr WLAN oder Ihr Hotspot den gesetzlichen Anforderungen genügt, überprüfen wir gerne für Sie.

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